Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
FemStas CAE Services & Consulting GmbH
Baloher Weg 6
31547 Rehburg-Loccum
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen. Maßgebend für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Wir erbringen Berechnungsleistungen für Lastfälle für vom Kunden hergestellte fertige Entwicklungen. Die Berechnungsleistungen werden nach Maßgabe der Vorgaben des Kunden erbracht. Die Vorgaben werden von uns nicht überprüft.
Der Kunde hat uns alle die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Informationen, die wir zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Berechnungsleistung benötigen, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Wir erbringen die vertraglichen Berechnungsleistungen nach Maßgabe guter Ingenieurpraxis unter Berücksichtigung aller relevanten, die Sicherheit beeinflussenden Faktoren, die uns mitgeteilt wurden, unter Verwendung von Computerprogrammen, die sich auf dem Stand der Technik befinden. Dies kann zu Abweichungen zwischen dem ermittelten Berechnungsergebnis und den tatsächlichen Eigenschaften der untersuchten Entwicklung führen, sodass die Berechnungsergebnisse im Hinblick auf die Anforderungen an die untersuchte Entwicklung vom Kunden validiert werden müssen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Realisierungsmöglichkeit der auf der Basis unserer Berechnungsleistung hergestellten Produkte sowie deren technische und wirtschaftliche Verwertbarkeit.
Das Berechnungsergebnis wird dem Kunden in Präsentationsform sowie auf Wunsch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine ausführliche Dokumentation bedarf dem expliziten Wunsch des Kunden und muss im Angebot gesondert aufgeführt sein.
Lieferfristen beginnen erst nach restloser Klärung aller Ausführungseinzelheiten zu laufen. Dies umfasst im Besonderen die Bereitstellung der Modelle, Randbedingungen und Materialdaten. Darüber hinaus startet die Lieferfrist erst nach einer etwaig vereinbarten Anzahlung.
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, an denen uns kein Verschulden trifft und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wie z.B. behördliche Anordnung oder Streik, verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang. Besteht das Leistungshindernis über 3 Monate hinaus, so besteht für beide Vertragsparteien das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern Lieferfristen überschritten werden hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Für die Geltendmachung eines Verzögerungsschadens und eines Schadens wegen Nichterfüllung gilt §6 entsprechend.
Die Preise können als verbindlicher Festpreis oder als Richtpreis nach Stundenaufwand vereinbart werden. Sie gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung für Aufträge erfolgt nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen, die gesondert zu vereinbaren sind.
Der Auftragnehmer erfüllt seine Gewährleistungspflicht durch kostenlosen Ersatz, Instandsetzung oder, soweit dies möglich ist, durch Neuerstellung des mit Mängeln behafteten Werkes. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen. Für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche aus einem Vertrag haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß §6. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.
Im Falle einer Pflichtverletzung haften wir auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – vorbehaltlich der weiteren vertraglichen und gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung eine wesentliche Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen) oder eine Garantie betrifft oder zu einer Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt oder soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften.
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung wegen Leistungsstörungen und eventuell anfallender Mehrkosten beim Auftraggeber auf die Höhe des Auftragswertes, höchstens aber auf 25.000 €, begrenzt. Die Haftung für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt 12 Monate, soweit wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers und zur entsprechenden Verpflichtung seiner Mitarbeiter. Es besteht die wechselseitige Verpflichtung zwischen den Vertragspartnern sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag der anderen Partei zugänglich werdende Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die bereits bekannt waren oder außerhalb des Auftrags ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung bekannt geworden sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand dieses Vertrages ist Hannover.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.